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   OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - Verg 52/20   

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OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - Verg 52/20 (https://dejure.org/2021,58880)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.08.2021 - Verg 52/20 (https://dejure.org/2021,58880)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. August 2021 - Verg 52/20 (https://dejure.org/2021,58880)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss der Vergabekammer des Bundes Rabattvertrag über ein Arzneimittel mit einem patentgeschützten Wirkstoff ohne Durchführung eines unionsweiten Vergabeverfahrens Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags Unzureichende Darlegung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ernstliche Zweifel am Auftragsinteresse: Nachprüfungsantrag unzulässig!

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Nachprüfung bei Direktvergabe: Interesse am Auftrag nötig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2022, 482
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 02.06.2016 - C-410/14

    Falk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - Verg 52/20
    Der öffentliche Auftraggeber muss die Absicht haben, eine Auswahl unter den zulässigen Angeboten zu treffen, mithin einen Anbieter auszuwählen, an den ein Auftrag mit Ausschließlichkeit vergeben werden soll (EuGH, Urteile vom 2. Juni 2016, C-410/14, Rz. 38 f.- Dr. Falk Pharma GmbH; und vom 1. März 2018, C-9/17 Rz. 35 - Tirkkonen; Senatsbeschlüsse vom 20. März 2019, VII-Verg 65/18 - juris).

    An einer solchen Auswahlentscheidung fehlt es bei einem Vertragssystem, mittels dessen ein öffentlicher Auftraggeber Waren auf dem Markt erwerben will, bei dem der öffentliche Auftraggeber während der gesamten Laufzeit des Systems mit den Unternehmen einen Vertrag schließt, die sich verpflichten, die betreffenden Waren zu im Vorhinein festgelegten Bedingungen zu liefern, ohne eine Auswahl unter den interessierten Unternehmen vorzunehmen und der Beitritt während der gesamten Laufzeit des Systems gestattet ist (EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, Rz. 42 - Dr. Falk Pharma GmbH; Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2018, VII-Verg 37/18 - juris, Rn. 51 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2018 - Verg 37/18

    Was ist ein öffentlicher Auftrag?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - Verg 52/20
    An einer solchen Auswahlentscheidung fehlt es bei einem Vertragssystem, mittels dessen ein öffentlicher Auftraggeber Waren auf dem Markt erwerben will, bei dem der öffentliche Auftraggeber während der gesamten Laufzeit des Systems mit den Unternehmen einen Vertrag schließt, die sich verpflichten, die betreffenden Waren zu im Vorhinein festgelegten Bedingungen zu liefern, ohne eine Auswahl unter den interessierten Unternehmen vorzunehmen und der Beitritt während der gesamten Laufzeit des Systems gestattet ist (EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, Rz. 42 - Dr. Falk Pharma GmbH; Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2018, VII-Verg 37/18 - juris, Rn. 51 ff.).

    Der Senat hat für sogenannte Open-House-Verfahren und für Verfahren nach § 127 Abs. 2 SGB V entschieden, dass es für die Frage, ob ein öffentlicher Auftrag vorliegt, in der Regel nicht darauf ankommt, ob ein Zulassungsverfahren zu einem Vertragssystem mit den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, der Gleichbehandlung und der Transparenz vereinbar ist (Senatsbeschlüsse vom 20. März 2019, VII-Verg 65/18 - juris, Rn. 57, und vom 31. Oktober 2018, VII-Verg 37/18).

  • EuGH, 01.03.2018 - C-9/17

    Tirkkonen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - Verg 52/20
    Der öffentliche Auftraggeber muss die Absicht haben, eine Auswahl unter den zulässigen Angeboten zu treffen, mithin einen Anbieter auszuwählen, an den ein Auftrag mit Ausschließlichkeit vergeben werden soll (EuGH, Urteile vom 2. Juni 2016, C-410/14, Rz. 38 f.- Dr. Falk Pharma GmbH; und vom 1. März 2018, C-9/17 Rz. 35 - Tirkkonen; Senatsbeschlüsse vom 20. März 2019, VII-Verg 65/18 - juris).

    Es müssen zulässige Angebote miteinander verglichen und geordnet werden, um das wirtschaftlich günstigste Angebot zu ermitteln (EuGH, Urteil vom 01.03.2018, C-9/17 Rz. 35, 39 - Tirkkonen).

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - Verg 65/18

    Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags hinsichtlich des Abschlusses von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - Verg 52/20
    Der öffentliche Auftraggeber muss die Absicht haben, eine Auswahl unter den zulässigen Angeboten zu treffen, mithin einen Anbieter auszuwählen, an den ein Auftrag mit Ausschließlichkeit vergeben werden soll (EuGH, Urteile vom 2. Juni 2016, C-410/14, Rz. 38 f.- Dr. Falk Pharma GmbH; und vom 1. März 2018, C-9/17 Rz. 35 - Tirkkonen; Senatsbeschlüsse vom 20. März 2019, VII-Verg 65/18 - juris).

    Der Senat hat für sogenannte Open-House-Verfahren und für Verfahren nach § 127 Abs. 2 SGB V entschieden, dass es für die Frage, ob ein öffentlicher Auftrag vorliegt, in der Regel nicht darauf ankommt, ob ein Zulassungsverfahren zu einem Vertragssystem mit den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, der Gleichbehandlung und der Transparenz vereinbar ist (Senatsbeschlüsse vom 20. März 2019, VII-Verg 65/18 - juris, Rn. 57, und vom 31. Oktober 2018, VII-Verg 37/18).

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 57/11

    Rabattverträge für Arzneimittel sind möglich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - Verg 52/20
    Dies gilt gemäß § 69 Abs. 3 SGB V auch für öffentliche Aufträge nach dem SGB V. Ein Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB ist indes nur dann statthaft, wenn es sich um einen nachprüfbaren Vergabevorgang handelt, mithin ein öffentlicher Auftrag im Sinne von § 103 Abs. 1 bis 4 GWB oder eine Rahmenvereinbarung (Senatsbeschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 57/11 - juris, Rn. 49 ff.; Dreher in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Auflage 2021, § 115 GWB Rn. 10 unter Verweis auf BT-Drucks. 18/6281, S. 92) vergeben wird, mit deren Abschluss die Bedingungen für öffentliche Aufträge im Sinne von § 103 Abs. 1 bis 4 GWB festgelegt werden.

    Ist ein Vertragsschluss jederzeit rechtlich und tatsächlich möglich, entfällt ein Wettbewerbsvorteil für ein Unternehmen, es findet kein Wettbewerb statt (Senatsbeschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 57/11 - juris, Rn. 57).

  • VK Bund, 24.11.2020 - VK 2-81/20

    Auftraggeber zum Vertragsschluss bereit: Antragsteller hat keinen Schaden!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - Verg 52/20
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 24. November 2020 (VK 2-81/20) wird zurückgewiesen.

    Die Vergabekammer hat mit Beschluss vom 24. November 2020 (VK 2-81/20) den Nachprüfungsantrag zurückgewiesen.

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - Verg 52/20
    Es genügt, wenn die Aussichten des Antragstellers auf den Zuschlag zumindest verschlechtert sein können, mithin ein Schadenseintritt durch die geltend gemachte Rechtsverletzung ursächlich und nicht offensichtlich ausgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 10. November 2009, X ZB 8/09, Rn. 24 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 1/11

    Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - Verg 52/20
    Hierfür bietet insbesondere die Schätzung des Auftraggebers einen hinreichenden Anhaltspunkt (Senatsbeschlüsse vom 17. Juni 2021, VII-Verg 1/20 und vom 11. Mai 2011, VII-Verg 1/11 - juris, Rn. 44; Fölsch in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Auflage 2017, § 50 Rn. 25).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2016 - Verg 12/16

    Gerichtliche Überprüfung der Gebührenfestsetzung durch die Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - Verg 52/20
    Liegt - wie hier - ein solches Angebot nicht vor, ist auf den objektiven Wert des Auftrags, dessen Vergabe beabsichtigt ist, abzustellen (Senatsbeschluss vom 17. Mai 2016, VII-Verg 12/16).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2021 - Verg 1/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Vergabekammer des Bundes Ausschreibung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - Verg 52/20
    Hierfür bietet insbesondere die Schätzung des Auftraggebers einen hinreichenden Anhaltspunkt (Senatsbeschlüsse vom 17. Juni 2021, VII-Verg 1/20 und vom 11. Mai 2011, VII-Verg 1/11 - juris, Rn. 44; Fölsch in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Auflage 2017, § 50 Rn. 25).
  • KG, 13.09.2012 - Verg 4/12

    Vergabenachprüfungsantrag: Statthaftigkeit des Antrags im Zusammenhang mit einer

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - Verg 53/21

    Bieter muss Interesse am Auftrag darlegen!

    Aus diesem Grund ist das Interesse an dem Auftrag zu plausibilisieren, wenn ernstliche Zweifel bestehen, dass der Antragsteller tatsächlich ein wirtschaftliches Interesse an dem konkreten Auftrag hat (Senat, Beschl. v. 18.08.2021 - VII Verg 52/20, BeckRS 2021, 49378; Senat, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43/20, zitiert nach juris Rn 30 jeweils m.w.N.).

    Der Senat hat das Bestehen ernstlicher Zweifel betreffend eines wirtschaftlichen Interesses an dem Auftrag angenommen, in Fällen, in denen ein Unternehmen nicht dargetan hat, dass es genügend Mitarbeiter zur Erledigung des Auftrags hat ( Senat, Beschl. v. 30.06.2021 - VII Verg 43/20, Rn 31 zitiert nach juris), oder wenn sich ein Unternehmen auf vorangegangene vergleichbare Ausschreibungen nicht beworben hat und nicht am Markt aufgetreten ist ( Senat, Beschl. v. 18.08.2021 - VII Verg 52/20 Rn 35, BeckRS 2021, 49378).

    Liegt - wie hier - ein solches Angebot nicht vor, ist auf den objektiven Wert des Auftrags, dessen Vergabe beabsichtigt ist, abzustellen (Senat, Beschl. v. 18.08.2021 - VII Verg 52/20, BeckRS 2021, 49378 Rn 43; Senat, Beschl. v. 17.05.2016, VII Verg 12/16).

  • VK Westfalen, 21.02.2024 - VK 3-42/23

    Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung nur mit Schätz-/Höchstmenge!

    Insoweit hat die Antragstellerin ihr Interesse am Auftrag nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB durch Abgabe ihres Angebots vom 23. Oktober 2023 hinreichend dokumentiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.08.2021, Verg 52/20).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2023 - Verg 18/23

    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag ohne besonderes Feststellungsinteresse!

    Liegt - wie hier - ein solches Angebot nicht vor, ist auf den objektiven Wert des Auftrags, dessen Vergabe beabsichtigt ist, abzustellen (Senat, Beschl. v. 18.08.2021 - VII Verg 52/20, BeckRS 2021, 49378 Rn 43; Senat, Beschl. v. 17.05.2016, VII Verg 12/16).
  • VK Bund, 02.12.2021 - VK 1-104/21

    Rabattvertrag Softwarekomponenten

    Aus diesem Grund ist das Interesse am Auftrag zu plausibilisieren, wenn ernstliche Zweifel bestehen, dass der Antragsteller tatsächlich ein wirtschaftliches Interesse an dem konkreten Auftrag hat." (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18. August 2021 VII- Verg 52/20; vgl. auch Beschl. v. 30. Juni 2021 Verg 43/20, juris-Rn. 30).
  • VK Westfalen, 17.02.2023 - VK 3-48/22

    Auch bei funktionaler Ausschreibung: Angebote müssen vergleichbar sein!

    Die Antragstellerin hat ihr Interesse am Auftrag durch die Abgabe ihres indikativen Erstangebots und finalen Angebots dokumentiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. August 2021, Verg 52/20).
  • VK Bund, 29.10.2021 - VK 2-109/21

    § 193 BGB gilt für Fristberechnung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB; keine

    Das Akteneinsichtsrecht gemäß § 165 Abs. 1 GWB besteht nur in dem Umfang, wie es zur Durchsetzung der subjektiven Rechte des betreffenden Verfahrensbeteiligten erforderlich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. März 2021, VII-Verg 9/21 sowie Beschluss vom 18. August 2021, VII-Verg 52/20).
  • VK Bund, 11.01.2023 - VK 1-109/22

    Abschluss von Verträgen zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V (Eröffnung

    Der Schutzzweck des Vergaberechts ist damit nicht tangiert (vgl. EuGH, Urteile vom 1. März 2018, Rs. C-9/17, und vom 2. Juni 2016, Rs. C-410/14; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. August 2021, VII-Verg 52/20; 20. März 2019, VII-Verg 65/18, und vom 31. Oktober.
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